AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von nexcore

Version 1.4 (Gültig ab: 30.09.2025 / Stand: 30.09.2025)

Geltung

Sämtliche Angebote der Nexato GmbH (nachfolgend auch „nexato“ oder „Provider“ genannt) richten sich ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Behörden, öffentliche oder karitative Einrichtungen, Vereine, Verbände, Handwerk, Handel und freie Berufe, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Es handelt sich ausschließlich um B2B-Verträge i.S.v. § 14 BGB. Ergänzend gelten – in nachfolgender Rangfolge – (1) die individuell vereinbarten Vertragsdokumente, (2) diese AGB, (3) die Softwarespezifikation, (4) die Service-Level-Vereinbarung (SLA), (5) die Preis- und Leistungsübersicht, (6) die API-Richtlinien (Fair-Use), (7) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. TOM. Bei Widersprüchen geht eine höherrangige Regelung vor


1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Software durch den Provider zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung. Bei der Software handelt es sich um „nexcore“, die vom Provider entwickelt wurde und folgende Funktionalität besitzt: Das Verwalten, Planen und Dokumentieren von Aufträgen und Aufgaben, wie z. B. Auslieferungen, Übergaben oder Rückholungen von Ressourcen, wie Maschinen und Bauteilen, sowie zugehörigen Informationen im Sinne einer Auftrags-/Aufgabendisposition inklusive Tourenplanung. Hierzu zählen vor allem die protokollarische Dokumentation von Auftrags-/Aufgabeninformationen über mobile Endgeräte. Die Software beinhaltet verschiedene Module, die innerhalb der Software in sich abgegrenzte Funktionen darstellen.

Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich im Einzelnen aus der Softwarespezifikation (jeweils aktuelle Fassung, versionsdatiert), die Vertragsbestandteil ist.


2. Softwareüberlassung

2.1 Nutzungsüberlassung

Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der „Softwarespezifikation“ bezeichneten Software „nexcore“ (nachfolgend „Software“ oder "Cloud-Dienst" bzw. "Cloud-Service" genannt) in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung.

Die Software wird von dem Provider an dem in der „Softwarespezifikation“ vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den IT-Systemen des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt ins Internet. Der Provider stellt dem Kunden darüber hinaus Speicherkapazität – gemäß Definition in der „Softwarespezifikation“ – auf seinen IT-Systemen für die entstehenden Anwendungsdaten der Software zur Verfügung.

2.2 Funktionsumfang

Der Provider entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Es werden im Rahmen der Weiterentwicklung Fehler behoben und neue Funktionen hinzugefügt. Einen Anspruch auf neue Funktionen hat der Kunde nicht, es sei denn dies wurde explizit vereinbart. Der Provider ist berechtigt, der Software weitere Funktionen hinzuzufügen, Funktionen zu verändern oder zu entfernen.

2.3 Nutzungsverfügbarkeit

Der Provider überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabeort mit der in den Vereinbarungen zum Service-Level (auch Service-Level-Agreements oder kurz SLA) definierten Nutzungsverfügbarkeit.

Grundsätzlich gelten für alle individuellen Kundenverträge mit Lizenzen der regulären Tarifen (Advanced und Professional) die SLA.

Kunden im Enterprise-Tarif können erweiterte Vereinbarungen mit nexato schließen.


3. Softwaresupport

Der Kunde kann sich jederzeit über die in der Service-Level-Vereinbarung (SLA) definierten Kanäle an den nexato Support wenden oder das Help-Center nutzen, um Fragen zu klären.

Die durch ein Support- bzw. Service-Ticket ausgelösten Vorgänge werden nach Schweregraden (kritisch/hoch/normal) klassifiziert; Support- und Reaktionszeiten sowie Möglichkeiten der Eskalation ergeben sich aus der SLA. Telefonischer Support erfolgt nur nach Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.


4. Anmeldeberechtigung

4.1 Registrierung

Die Nutzung der Software setzt die Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Nutzung der Software besteht nicht. Der Provider ist berechtigt, Nutzungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

4.2 Anmeldungserfordernis

Die Anmeldung ist dem Kunden nur erlaubt, wenn er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.


5. Anmeldung auf dem Portal und in den Apps

5.1 Anmeldedaten

Die während des Anmeldevorgangs vom Provider erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Kunden vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.

5.2 Zugangsfreischaltung

Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Kunden werden diese von dem Provider auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Providers korrekt und bestehen aus Sicht des Providers keine sonstigen Bedenken, schaltet der Provider den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Kunden hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Nutzungsantrags. Der Kunde muss seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links innerhalb von 24 Stunden bestätigen.

5.3 Nutzeraccounts

Jeder Nutzeraccount muss mit einer individuellen E-Mail-Adresse erstellt werden und ist ausschließlich für die Nutzung durch die jeweils zugeordnete natürliche Person bestimmt. Die Verwendung gemeinsamer oder generischer Accounts durch mehrere Personen ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder Nutzer ausschließlich den für ihn vorgesehenen, personalisierten Zugang verwendet.

Die Weitergabe von Zugangsdaten sowie jede Form des Account-Sharings ist untersagt. Der Provider ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstoß Log-basierte Prüfungen vorzunehmen, unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

5.4 Nutzertypen

Zur Nutzung der Software werden zwei lizenzbasierte Nutzertypen unterschieden: Full-User und App-User (auch: Mobile-User).

  • Full-User verfügen über eine Lizenz zur Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs der Software – je nach zugewiesener Rolle bzw. Berechtigung – einschließlich der Webanwendung sowie der mobilen Anwendungen.

  • App-User verfügen über eine Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der mobilen Anwendungen (iOS und Android). Sie haben Zugriff auf ausführende Prozesse (z. B. Aufgabenbearbeitung, Protokollierung etc.), soweit ihnen diese durch die Systemkonfiguration bzw. durch Full-User zugewiesen wurden. Ein Zugriff auf die Webanwendung ist für App-User nicht vorgesehen.

Die Zuweisung des Nutzertyps erfolgt im Rahmen der Lizenzvergabe und kann weder gemeinsam noch dynamisch erfolgen. Eine Nutzung über den jeweils vorgesehenen Funktionsumfang hinaus ist unzulässig.

5.5 Folgen der Zuwiderhandlung

Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 5.3 und 5.4 – insbesondere bei der Verwendung generischer E-Mail-Adressen, gemeinsamer Nutzeraccounts oder einer unzulässigen Nutzung des jeweils vorgesehenen Funktionsumfangs – behalten wir uns das Recht vor, betroffene Nutzeraccounts nach erfolgtem Hinweis und dem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Abhilfe, zu deaktivieren oder zu sperren. Bei ausbleibender Anpassung durch den Kunden, sehen wir zudem vor den Service vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen oder im letzten Schritt den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.

Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen und haftet für sämtliche Verluste oder Schäden, die uns oder Dritten infolge eines Verstoßes – insbesondere durch die Nutzung generischer Accounts – entstehen. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, vor.


6. Aktualisierung der Kundendaten

Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Angaben unverzüglich online in seinen persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dem Kunden dies nicht gelingen, so kann er die geänderten Daten per E-Mail mitteilen.


7. Online-Dokumentation (nexcore docs)

Der Provider veröffentlicht relevante Informationen über die Software sowie über Änderungen an der Software in seiner Online-Dokumentation. Die nexcore docs sind Bestandteil der vertraglichen Dokumentation im Sinne einer Bedienungs-/Nutzungshilfe; Rechtsansprüche ergeben sich hieraus nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

Der Provider entscheidet im eigenen Ermessen ob Änderungen an der Software eine Ergänzung und/oder Änderung der Online-Dokumentation notwendig machen.


8. Datenspeicherung und -übernahme

8.1 Speichernutzung

Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der für ihn vom Provider eingerichteten Speicherkapazität Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Provider schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden.

Den Provider treffen keine Verwahrungs-/Obhutspflichten i.S.d. §§ 688 ff. BGB. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten liegen ausschließlich beim Kunden. Empfohlen ist eine zusätzliche kundenseitige Datensicherung.

8.2 Speicherkapazität

Das Inklusiv-Speichervolumen ergibt sich aus der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht. Überschreitungen können automatisch als Speicherplatz-Erweiterung abgerechnet werden; Preise gemäß aktueller Preis- und Leistungsübersicht oder ggf. abweichender, individueller vertraglicher Vereinbarung.


9. Verarbeitung personenbezogener Daten

9.1 Datenhandling

Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an.

Die Einzelheiten regelt der AVV gem. Art. 28 DSGVO, einschließlich Liste der Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) und Technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM) in jeweils aktueller Fassung.

9.2 Verarbeitungszustimmung

Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung kundenbezogener Daten in dem Umfang zu, der zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (Zweckbindung, Datenminimierung).

9.3 Betroffenenrechte & Löschkonzepte

Der Provider unterstützt den Kunden im Rahmen der AVV bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, Lösch- und Exportanforderungen, soweit vertraglich geschuldet.


10. Datenherausgabe

10.1 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

10.2 Datenlöschung

Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Die Löschung erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und gemäß den Löschkonzepten des AVV/TOM.

10.3 Eigenständiger Datenabruf nach Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab dem Wirksamwerden der Kündigung bzw. Vertragsbeendigung, seine bei der Nutzung der Software gespeicherten Anwendungsdaten eigenständig über die von Nexato bereitgestellte Schnittstelle (API) abzurufen und zu exportieren.

Voraussetzung für den eigenständigen Abruf ist das Fortbestehen mindestens einer aktiven Full-User-Lizenz während dieses Zeitraums.

Alternativ kann der Kunde innerhalb dieses Zeitraums einen vollständigen manuellen Datenabzug durch Nexato beauftragen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nach Ablauf der 30 Tage wird der Zugriff auf die Anwendungsdaten deaktiviert und die Daten gemäß Abs. 10.2 gelöscht.

Der Kunde ist selbst für den fristgerechten Abruf und die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine spätere Herausgabe oder Wiederherstellung der Daten ist ausgeschlossen.


11. Änderungen der Software und von Modulen

Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Module zu ändern, neue Module unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Module einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen.


12. Datensicherung

Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Freitag, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Sicherungen werden jeweils circa 1 Woche vorgehalten und anschließend gelöscht.

Backups dienen der Betriebssicherheit, stellen keine eigenständige Leistungspflicht dar und sind kein Ersatz für kundenseitige Sicherungen. Wiederherstellungen können entgeltlich erfolgen, soweit technisch möglich.


13. Zugriffsberechtigungen

Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccounts eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus der E-Mailadresse bzw. dem Login des Kunden und einem Passwort. E-Mailadresse (Login) und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

Der Kunde sorgt für sichere Passwörter und – soweit verfügbar – die Nutzung von Mehrfaktor-Authentifizierung (2FA).


14. Mitwirkungsleistungen des Kunden

14.1 Datenübergabepunkt

Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

14.2 Technische Mindestanforderungen

Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Smartphones, Tablets, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der „Softwarespezifikation“ genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.


15. Verwendung von Marken, Namen und Logos

15.1 Nutzungsrecht

Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden („Zeichen“) nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.

15.2 Werbe- und Präsentationszwecke

Der Provider ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf der Provider die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Website sowie auf weiteren durch den Provider betrieben Websites und Portalen, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen sowie seinen Social-Media-Kanälen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.

Die Nutzung umfasst auch die Nennung als Referenz (Logo + Kurztext). Auf Wunsch des Kunden können Detail-Freigaben (z. B. Case Study) gesondert vereinbart werden.

15.3 Entgelt

Der Kunde räumt dem Provider dieses Recht unentgeltlich ein.

15.4 Einschränkung und Widerruf

Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Zeichen geltend macht.


16. Nutzungsrechte an der Software

16.1 Umfang der Nutzung

Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

16.2 Nutzerkreis

Der Kunde nutzt die Software auf dem IT-System des Providers. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

Eine Nutzung durch Dritte (z. B. externe Dienstleister) ist nur zulässig, sofern (1) diese in die Sphäre des Kunden eingebunden sind, (2) jeweils eigene Named-User-Lizenzen verwenden, und (3) der Kunde für deren Handlungen wie für eigene einsteht.

16.3 Anzahl an Nutzern

Der Kunde nutzt die Software nur durch die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig.

16.4 Veränderungen an der Software

Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

16.5 Gültigkeit

Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

16. 6 Nutzungseinschränkungen

Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen (hiervon ausgenommen ist die berechtigte Nutzung durch Mitarbeiter). Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

Die Nutzung von API/Integrationen unterliegt den API-Richtlinien (Fair-Use-Policy) in der jeweils aktuellen Fassung (Rate-Limits, zulässige Abrufe, Caching). Verstöße können eine Drosselung/Sperrung rechtfertigen.

16.7 Zugriffsverhinderung

Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

16.8 Haftung

Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem IT-System des Providers gespeichert werden.

16.9 Zugriffssperrung

Verletzt der Kunde die Regelungen in Absatz 1 – 8 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

16.10 Löschung rechtswidriger Daten

Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Absatz 8 ist der Provider berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Absatz 1 – 8, und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

16.11 Schadenersatz

Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz geltend machen.


17. Vergütung

17.1 Vergütungsgrundsatz

Die Vergütung umfasst die Grundgebühr, Lizenzgebühren sowie ggf. Modulgebühren, verbrauchsabhängige Entgelte (z. B. für Speicherplatz) und Entgelte für die Nutzung von Programmierschnittstellen (APIs). Maßgeblich ist die jeweils aktuelle und geltende Preisliste des Providers.

17.2 Steuer

Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

17.3 Zahlung

Die Vergütung ist monatlich bzw. jährlich (je nach Vereinbarung) im Voraus zur Zahlung fällig. Rechnungen haben ab Zugang ein Zahlungsziel von 10 Tagen.

17.4 Testphase

Gewährt der Provider die zeitweise kostenlose Nutzung der Software oder Testmonate so entsteht keine Zahlungspflicht für den jeweiligen Zeitraum.

17.5 Zahlungsarten und Entgelte

Zahlungen erfolgen durch die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Der Provider kann im Einzelfall Zahlungsarten ausschließen oder ein Entgelt für das Angebot einer bestimmten Zahlungsarten verlangen.

17.6 Preisanpassungsklausel

Der Provider kann Preise anpassen, wenn sich wesentliche Kostenbestandteile (z. B. Infrastruktur-, Lizenz-, Energie-, Personalkosten) verändern oder Funktionserweiterungen dies begründen lassen. Die Ankündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Der Kunde kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang widersprechen; im Fall des fristgerechten Widerspruchs endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung.


18. Buchung weiterer kostenpflichtiger Module

Der Provider bietet innerhalb der Software weitere kostenpflichtige Module an. Die hierfür geltenden Preise werden dem Kunden entweder direkt online angezeigt oder individuell vereinbart. Soweit die Inanspruchnahme weiterer Module kostenpflichtig ist, erhält der Kunde jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf das jeweilige Modul online eine Mitteilung über die entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Module können eigenständige Mindestlaufzeiten haben; es gelten ergänzend deren Besondere Bedingungen. Erst hiernach hat der Kunde die Möglichkeit, das jeweilige Modul verbindlich zu beauftragen.

Bitte beachten Sie: Mit dem Klick auf den entsprechenden Button erklären Sie verbindlich, das jeweilige Modul in Anspruch nehmen zu wollen. Hierdurch nimmt der Kunde das Angebot des Providers über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen Moduls verbindlich an, und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis. Auch für dieses Vertragsverhältnis gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie ggf. weitere Bedingungen, über welche der Provider den Kunden vor Buchung des Moduls informieren wird. Wenn Sie das kostenpflichtige Modul nicht in Anspruch nehmen möchten, so kehren Sie durch Klick auf den entsprechenden Button oder durch den „zurück“-Button Ihres Browsers zur Ursprungsseite zurück.


19. Einstellen von eigenen Informationen durch den Kunden

19.1 Informationseinstellung

Soweit als Funktionalität auf dem Portal verfügbar, darf der Kunde unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Informationen im Rahmen der Softwarenutzung einstellen.

19.2 Nutzungsrecht an Informationen und Inhalten

Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Kunde dem Provider jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen und Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Informationen/Inhalte auf dem Server des Providers,

  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Informationen/Inhalte erforderlich ist, und

soweit der Kunde die von ihm eingestellten Informationen/Inhalte wieder herunternimmt, erlischt das dem Provider vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Provider bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Der Provider ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

19.3 Informations- und Inhaltsverantwortung

Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Informationen/Inhalte voll verantwortlich. Der Provider übernimmt keine Überprüfung der Informationen/Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber dem Provider daher, dass der Kunde der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Informationen/Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Informationen/Inhalte einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.

19.4 Verarbeitungsvorbehalt

Der Provider behält sich das Recht vor, das Einstellen von Informationen/Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Informationen/Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Informationen/Inhalte durch den Kunden oder die eingestellten Informationen/Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 16 Abs. 8 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 16 Abs. 8 kommen wird. Der Provider wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 16 Abs. 8 wählen.


20. Vertragslaufzeit

20.1 Vertragsschluss und -dauer

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird für den vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch gemäß vertraglicher Vereinbarung um den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum es sei denn eine Partei kündigt den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

20.2 Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung möglich.

20.3 Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Ungeachtet der Regelung in Abs. 2 kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Entsprechend ausstehende Zahlungen werden auch nach der Kündigung über das Mahnverfahren und ggf. Inkasso eingefordert.

Exportrechte gem. § 10 bleiben für 30 Tage nach Vertragsbeendigung unberührt.


21. Geheimhaltung

21.1 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Provider vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.

21.2 Ausschluss

Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

21.3 Öffentliche Erklärungen

Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

21.4 Geltungsdauer

Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.


22. Mängelhaftung

22.1 Haftungsgrundsatz

Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.

Mängel sind unter Beschreibung der Auswirkungen und – soweit möglich – Reproduktionsschritten anzuzeigen. Service-Begrenzungen gem. SLA bleiben unberührt.

22.2 Verjährung

Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.


23. Haftung und Haftungsgrenzen

23.1 Haftungsgrundsatz

Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

23.2 Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

23.3 Pflichtverletzung

Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

23.4 Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


24. Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Nutzung

Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung der Software (kostenlose Nutzung, Testphase) ein Schaden entstehen, so haftet der Provider nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software entstanden ist und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des Providers.


25. Änderungen der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


26. Schlussbestimmungen

26.1 Forderungsabtretung

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

26.2 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

26.3 Aufrechnung

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

26.4 Schriftformerfordernis

Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

Dem Provider genügt die Text-/elektronische Form (z. B. eSign), soweit nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben bzw. erforderlich ist.

26.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

26.6 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz des Providers.

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